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   VGH Baden-Württemberg, 20.09.2017 - 7 S 2032/14   

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https://dejure.org/2017,40853
VGH Baden-Württemberg, 20.09.2017 - 7 S 2032/14 (https://dejure.org/2017,40853)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20.09.2017 - 7 S 2032/14 (https://dejure.org/2017,40853)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20. September 2017 - 7 S 2032/14 (https://dejure.org/2017,40853)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • ArgeLandentwicklung

    Ausbaubeschwerde; Beschleunigte Zusammenlegung; Dienstbarkeit; Erschließung; Erschließungsmaßnahmen; Instandsetzung des Wegenetzes; Unterhaltungspflicht; Wegerecht; Zuständigkeit der Teilnehmergemeinschaft

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  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    (Bescheidungs-)Verpflichtungsklage gegen die Zusammenlegungsplan für die beschleunigte Zusammenlegung Vöhrenbach-Urach; Zusammenlegung und Neuordnung der vielfach zerstreut liegenden und unwirtschaftlich geformten Flächen zur Erleichterung ihrer Bewirtschaftung; ...

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 18 Abs 1 S 2 FlurbG, § 39 Abs 2 FlurbG, § 42 Abs 1 S 1 FlurbG, § 44 Abs 3 S 3 FlurbG, § 97 Abs 1 S 2 FlurbG
    Anspruch auf Verbesserung der Zuwegung im Flurbereinigungsverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    (Bescheidungs-)Verpflichtungsklage gegen die Zusammenlegungsplan für die beschleunigte Zusammenlegung Vöhrenbach-Urach; Zusammenlegung und Neuordnung der vielfach zerstreut liegenden und unwirtschaftlich geformten Flächen zur Erleichterung ihrer Bewirtschaftung; ...

  • rechtsportal.de

    (Bescheidungs-)Verpflichtungsklage gegen die Zusammenlegungsplan für die beschleunigte Zusammenlegung Vöhrenbach-Urach; Zusammenlegung und Neuordnung der vielfach zerstreut liegenden und unwirtschaftlich geformten Flächen zur Erleichterung ihrer Bewirtschaftung; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2018, 178 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (18)

  • VGH Bayern, 18.11.2016 - 13 AE 16.1734

    Erfolgloser Eilantrag wegen Instandhaltung bzw. Ausbau einer Zufahrt im Rahmen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.09.2017 - 7 S 2032/14
    Abgesehen davon dürfte im Hinblick auf den Zweck des beschleunigten Zusammenlegungsverfahrens und die dabei vorgesehenen Verbesserungen andernorts vorhandener Erschließungswege eine Widerspruchsbefugnis auch deshalb gegeben gewesen sein, weil sich ein möglicherweise aus dem allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG ergebender Anspruch auf eine Verbesserung bzw. Instandsetzung des "Fallerslochwegs" (vgl. BayVGH, Beschl. v. 18.11.2016 - 13 AE 16.1734 -, juris Rn. 64) oder doch ein Anspruch auf eine ordnungsgemäße Ausübung des Ermessens bei der Aufnahme weiterer Maßnahmen in die Ausbaukarte (FlurbG Koblenz, Urt. v. 16.09.1998 - 9 C 1284396.OVG -, RzF - 20 - zu § 59 Abs. 2 FlurbG) nicht von vornherein von der Hand weisen ließ.

    Auch für öffentlichen Zwecken dienende Fahrzeuge müssen sie zugänglich sein (vgl. hierzu BayVGH, Beschl. v. 18.11.2016, a.a.O.).

    Der bloße Umstand, dass der (bereits vorhandene) "Fallerslochweg" im Zusammenlegungsplan nunmehr als gemeinschaftliche Anlage ausgewiesen wurde, begründete noch keine Verpflichtung, Unterhaltungsrückstände auszugleichen (vgl. zum Ganzen auch BayVGH, Beschl. v. 18.11.2016, a.a.O.).

    47 Ebenso wenig kann die Klägerin aufgrund ihres Erschließungsanspruchs eine Verbesserung ihrer Erschließung bzw. der nach wie vor vorhandenen Zuwegung ihres unverändert wieder zugewiesenen Grundstücks verlangen (vgl. BVerwG, Urt. v. 09.10.1973, a.a.O.; BayVGH, Beschl. v. 18.11.2016, a.a.O.; Senatsurt. v. 05.11.2014 - 7 S 820/12 -).

    Vor diesem Hintergrund ist auch nicht ersichtlich, inwiefern die Klägerin unabhängig davon unter dem Gesichtspunkt des allgemeinen Gleichheitssatzes (vgl. BayVGH, Beschl. v. 18.11.2016, a.a.O.) eine Aufnahme der begehrten Ausbaumaßnahmen in den Zusammenlegungsplan verlangen können sollte.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.06.2003 - 9 C 11684/02

    Weg, Wegenetz, Änderung, Aufhebung, Einziehung, Zusammenlegung,

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.09.2017 - 7 S 2032/14
    Welche Maßnahmen im Einzelnen in Betracht kommen, steht im weiten Planungsermessen der Flurbereinigungsbehörde (vgl. OVG Rh.Pf., Urt. v. 06.06.2003 - 9 C 11684/02 -, RdL 2003, 265) und beurteilt sich nach dem Verfahrenszweck (vgl. OVG Berlin-Brbg., Urt. v. 18.05.2015 - OVG 70 A 10.12 -, juris, Rn. 40).

    Einen Anspruch darauf hatte die Klägerin jedoch nicht, da entsprechende Wegebaumaßnahmen - wie ausgeführt - weder zur Erschließung gerade ihres Grundstücks (vgl. OVG Rh.-Pf., Urt. v. 06.06.2003 - 9 C 11684/02 -, RdL 2003, 265) noch, da solches schon nicht gerügt ist, zur Herstellung der Wertgleichheit ihrer Abfindung erforderlich waren (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 26.10.1978, a.a.O.).

  • BVerwG, 26.10.1978 - 5 C 85.77

    Flurbereinigungsplan - Technische Maßnahmen - Herstellung gemeinschaftlicher

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.09.2017 - 7 S 2032/14
    Dem entsprechend war es auch nicht Aufgabe des beklagten Landes, einen solchen Ausgleich anlässlich der beschleunigten Zusammenlegung herbeizuführen (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.10.1978 - V C 85.77 -, BVerwGE 57, 31) und die insoweit erforderlichen Wegebaumaßnahmen etwa mit der Folge im Zusammenlegungsplan festzusetzen, dass diese vor seiner Ausführung auf Kosten der Teilnehmer und des beklagten Landes (durch Gewährung von Zuschüssen) durchzuführen wären (vgl. auch Senatsbeschl. v. 10.05.2012 - 7 S 1750/10 -, RzF - 20 - zu § 39 FlurbG).

    Einen Anspruch darauf hatte die Klägerin jedoch nicht, da entsprechende Wegebaumaßnahmen - wie ausgeführt - weder zur Erschließung gerade ihres Grundstücks (vgl. OVG Rh.-Pf., Urt. v. 06.06.2003 - 9 C 11684/02 -, RdL 2003, 265) noch, da solches schon nicht gerügt ist, zur Herstellung der Wertgleichheit ihrer Abfindung erforderlich waren (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 26.10.1978, a.a.O.).

  • BVerwG, 09.10.1973 - V C 37.72

    Abfindungszahlungen wegen eines Flurbereinigungsverfahrens - Änderung eines

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.09.2017 - 7 S 2032/14
    Die Widerspruchsbefugnis kann der Klägerin auch nicht deshalb abgesprochen werden, weil ein solcher Anspruch grundsätzlich nicht besteht, wenn ein bereits erschlossenes Grundstück unverändert wieder als Abfindung zugeteilt wird (vgl. BVerwG, Urt. v. 09.10.1973 - V C 37.72 -, BVerwGE 44, 92).

    47 Ebenso wenig kann die Klägerin aufgrund ihres Erschließungsanspruchs eine Verbesserung ihrer Erschließung bzw. der nach wie vor vorhandenen Zuwegung ihres unverändert wieder zugewiesenen Grundstücks verlangen (vgl. BVerwG, Urt. v. 09.10.1973, a.a.O.; BayVGH, Beschl. v. 18.11.2016, a.a.O.; Senatsurt. v. 05.11.2014 - 7 S 820/12 -).

  • VGH Baden-Württemberg, 10.05.2012 - 7 S 1750/10

    Gemeindeverbindungsstraße als gemeinschaftliche Anlage im Flurbereinigungsrecht

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.09.2017 - 7 S 2032/14
    Dem entsprechend war es auch nicht Aufgabe des beklagten Landes, einen solchen Ausgleich anlässlich der beschleunigten Zusammenlegung herbeizuführen (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.10.1978 - V C 85.77 -, BVerwGE 57, 31) und die insoweit erforderlichen Wegebaumaßnahmen etwa mit der Folge im Zusammenlegungsplan festzusetzen, dass diese vor seiner Ausführung auf Kosten der Teilnehmer und des beklagten Landes (durch Gewährung von Zuschüssen) durchzuführen wären (vgl. auch Senatsbeschl. v. 10.05.2012 - 7 S 1750/10 -, RzF - 20 - zu § 39 FlurbG).

    Einen Anspruch auf (teilweise) Aufnahme der bezeichneten Ausbaumaßnahmen in den Zusammenlegungsplan oder eine erneute Entscheidung hierüber kann die Klägerin ebenso wenig daraus herleiten, dass auch im beschleunigten Zusammenlegungsverfahren, in dem der Neuordnungsauftrag des § 37 FlurbG durch die §§ 91 ff. FlurbG eingeschränkt ist (vgl. FlurbG, Urt. v. 02.07.1981 - f OVG A 62/80 -, RzF- 5 - zu § 10 Nr. 2 d FlurbG), neue Wege als gemeinschaftliche Anlagen geschaffen und vorhandene geändert (und verbessert) werden können (vgl. hierzu § 39 FlurbG), soweit diese sich nur auf die nötigsten Maßnahmen beschränken (vgl. §§ 91, 97 FlurbG), wobei - möglichweise sogar darüber hinaus (vgl. Wingerter/Mayr, FlurbG 9. A. 2013, § 97 Rn. 3) - auch vorhandene Wege instandgesetzt werden können (vgl. BVerwG, Beschl. v. 09.07.1964 - I CB 43.64 -, Buchholz 424.01 § 44 FlurbG Nr. 16; Senatsbeschl. v. 10.05.2012 - 7 S 1750/10 - FlurbG Lüneburg, Beschl. v. 26.01.1978 - F OVG A 38/77 -, RzF - 5 - zu § 91 FlurbG).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.05.2015 - 70 A 10.12

    Bodenordnungsverfahren; Ausführungskosten; Vorschuss; erforderliche Aufwendungen;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.09.2017 - 7 S 2032/14
    Solches ließe sich allenfalls im Einvernehmen mit der Teilnehmergemeinschaft bzw. dem sie vertretenden Vorstand regeln (eher unkritisch OVG Berlin-Brbg., Urt. v. 18.05.2015 - OVG 70 A 10.12 -, juris Rn. 50).

    Welche Maßnahmen im Einzelnen in Betracht kommen, steht im weiten Planungsermessen der Flurbereinigungsbehörde (vgl. OVG Rh.Pf., Urt. v. 06.06.2003 - 9 C 11684/02 -, RdL 2003, 265) und beurteilt sich nach dem Verfahrenszweck (vgl. OVG Berlin-Brbg., Urt. v. 18.05.2015 - OVG 70 A 10.12 -, juris, Rn. 40).

  • BVerwG, 26.10.2006 - 10 C 12.05

    Flurbereinigung; Flurbereinigungsplan; Wegefläche; Grunddienstbarkeit; Geh- und

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.09.2017 - 7 S 2032/14
    Dieses Begehren war - wie geschehen - auch mit dem Widerspruch gegen den Zusammenlegungsplan und nicht etwa mit einer Leistungsklage gegen die Teilnehmergemeinschaft weiterzuverfolgen, da es an einer bindenden Festsetzung entsprechender Ausbaumaßnahmen, die mit einer Leistungsklage durchgesetzt werden könnten, gerade fehlte (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.10.2006 - 10 C 12.05 -, Buchholz 424.01 § 44 FlurbG Nr. 83).

    Dieser konnte auch unabhängig von einer Rüge mangelnder Gleichwertigkeit der Abfindung verfolgt werden (vgl. FlurbG München, Urt. v. 04.12.1980 - 13 A 80 318 -, RzF - 20 - zu § 44 Abs. 3 Satz 3 FlurbG; offen gelassen von BVerwG, Urt. v. 26.10.2006, a.a.O.).

  • BVerwG, 25.03.2010 - 9 B 75.09

    Erschließung des Abfindungsgrundstücks; Qualität der Erschließung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.09.2017 - 7 S 2032/14
    In welchem Umfang und in welcher Qualität Wege auszubauen sind, hängt von den Umständen im Verfahrensgebiet ab (vgl. BVerwG, Beschl. v. 25.03.2010 - 9 B 75.09 -, juris).

    Eine bestimmte, insbesondere höhere Ausbauqualität konnte die Klägerin zur funktionsgerechten Benutzung ihres Grundstücks nicht verlangen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 25.03.2010, a.a.O.).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.02.2010 - 9 K 26/07

    Flurbereinigung: Erschließung eines Abfindungsgrundstücks

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.09.2017 - 7 S 2032/14
    "Zugänglich" sein soll der Neubesitz dem Teilnehmer vielmehr für jede dort mögliche und erlaubte funktionsgerechte Benutzung (vgl. zum Ganzen BVerwG, Urt. v. 30.09.1992 - 11 C 8.92 -, Buchholz 424.01 § 44 FlurbG Nr. 71; Beschl. v. 08.04.2009 - 9 B 55.08 -, Buchholz 424.01 § 44 FlurbGNr. 90; OVG MV, Urt. v. 24.02.2010 - 9 K 26/07 -, juris).

    Dass das Grundstück der Klägerin auch in tatsächlicher Hinsicht bereits als ausreichend erschlossen anzusehen war, ergibt sich daraus, dass der von einem ihrer Rechtsvorgänger hergestellte Weg von der Stadt Vöhrenbach 1988 aufgrund der Vereinbarung vom 29.05.1987 mit öffentlichen Mitteln nach den Richtlinien für ländlichen Wegebau 1975 (RLW 1975) ausgebaut worden war (vgl. BayVGH, Urt. v. 07.04.2008 - 13 A 07.1117 -, RdL 2010, 14; auch OVG MV, Urt. v. 24.02.2010 - 9 K 26/07 -, juris, Rn. 36; BVerwG, Urt. v. 21.12.2005 - 9 A 12.05 -, Buchholz 316 § 74 VwVfG Nr. 69 jeweils zu den RLW 1999).

  • BVerwG, 06.02.1986 - 5 C 40.84

    Unanfechtbarkeit eines Wege - und Gewässerplans für den einzelnen Teilnehmern des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.09.2017 - 7 S 2032/14
    Deren Erforderlichkeit bestimmt sich nach dem Interesse der Teilnehmer, deren Sachwalter allein die Teilnehmergemeinschaft ist, die die gemeinschaftlichen Angelegenheiten der Teilnehmer wahrzunehmen hat (vgl. § 18 Abs. 1 FlurbG; BVerwG, Urt. v. 06.02.1986 - 5 C 40.84 -, BVerwGE 74, 1 zum Wege- und Gewässerplan).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.11.2014 - 7 S 820/12

    Flurbereinigung: Wegefläche als privilegierte Hoffläche

  • BVerwG, 09.07.1964 - I CB 43.64

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 21.12.2005 - 9 A 12.05

    Planfeststellung; Schließung eines Bahnübergangs; Folgemaßnahmen; Ersatzweg;

  • BVerwG, 30.09.1992 - 11 C 8.92

    Flurbereinigung - Abfindung - Abfindungsgrundstück - Abfindungsflurstück

  • BVerwG, 15.03.1973 - V C 8.72

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 26.10.2016 - 9 B 70.15

    Aufhebung des Flurbereinigungsplans; Aufhebung des Widerspruchsbescheids;

  • BVerwG, 08.04.2009 - 9 B 55.08

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision wegen einer Verletzung der

  • VGH Bayern, 07.04.2008 - 13 A 07.1117

    1. Ein Teilnehmer am Flurbereinigungsverfahren, der ein zur Aussiedlung

  • VGH Bayern, 15.10.2019 - 13 A 18.1023

    Anordnung des Flurbereinigungsverfahrens

    Hauptwirtschaftswege müssen dabei regelmäßig so befestigt werden, dass sie mit den in der Gemeinde üblichen Maschinen und Fahrzeugen ohne Schwierigkeiten befahren werden können (vgl. zum Ganzen: BVerwG, B.v. 25.3.2010 - 9 B 75.09 - juris - Rn. 12; BayVGH, U.v. 13.5.2019 - 13 A 18.457 - juris Rn. 18; B.v. 18.11.2016 - 13 AE 16.1734 - RdL 2017, 268 - juris Rn. 54-56; VGH BW, U.v. 20.9.2017 - 7 S 2032/14 - juris Rn. 40).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.12.2020 - 7 S 2870/18

    Flurbereinigung: Klage gegen Begründung einer Wegedienstbarkeit auf dem

    Nach § 97 FlurbG können, soweit dies auf die nötigsten Maßnahmen beschränkt bleibt, auch Wege verändert und neu angelegt und unabhängig davon vorhandene Wege instandgesetzt werden (vgl. dazu Senatsurt. v. 20.09.2017 - 7 S 2032/14 - Urt. v. 21.05.1976 - VII 543/74 -).
  • VGH Hessen, 13.08.2020 - 23 C 2754/15

    Grenzverschiebungen und Neuvermessungsdifferenz im Flurbereinigungsverfahren

    Der Erschließungsanspruch begründet allerdings kein Recht auf eine Verbesserung der Zuwegung eines unverändert zugewiesenen Grundstücks (vgl. BVerwG, Urteil vom 09.10.1973 - BVerwG V C 37.72 juris Rdnr. 21; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 20.09.2017 - 7 S 2032/14 -, juris Rdnr. 41).
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